
Der obige Berechnungsschritt ergibt näherungsweise den nötigen Luftvolumenstrom für die Nennlüftung. Für die weiteren Lüftungsstufen können nach DIN 1946-6 die folgenden Werte angenommen werden:
Die Volumenströme werden für Zuluft und Abluft benötigt. Dies sichert einen ausgeglichenen Betrieb und die Komfortziele der DIN 1946-6. Für eine exakte, detaillierte Auslegung sind auch die Raumarten und deren Anordnungen zu berücksichtigen, ein Grundriss mit Flächenangaben wird daher für eine Auslegung nach DIN 1946-6 benötigt.
Der Begriff natürliche Infiltration bezeichnet durch Undichtigkeiten in die Gebäudehülle eintretende Luft. Je mehr natürliche Infiltration stattfindet, desto weniger muss prinzipiell die Lüftungsanlage leisten. Der unkontrollierte Luftwechsel über Infiltration widerspricht jedoch den Energiesparzielen der EU und den daraus resultierenden Regelungen aus dem GEG. Diese fordern dichte und wärmegedämmte Gebäudehüllen, um Wärmeverluste zu minimieren. Daraus resultieren Wohnungen mit einer möglichst hohen Luftdichtheit und einer minimierten natürlichen Infiltration. Ein Vergleich, wie er in der DIN 1946-6 vorgesehen ist, stellt die Infiltration der benötigten Luftmenge gegenüber. Ist die Infiltration nicht ausreichend, um das Gebäude ausreichend zu belüften, ist eine lüftungstechnische Maßnahme gefordert. Eine Möglichkeit eines Lüftungskonzeptes stellt die Lüftung über Ventilatoren dar. Die vorhandene natürliche Infiltration kann im Lüftungskonzept angerechnet werden.


In einem ersten Schritt wird also die Infiltration im Rahmen des Lüftungskonzeptes verwendet, um abzuklären, ob eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist oder ob die natürliche Infiltration für eine Belüftung ausreicht, was aufgrund der dichten Bauweise immer seltener der Fall ist.
Die DIN 1946-6 gibt für Planer von Lüftungskonzepten ein Berechnungsverfahren vor, mit dem sie die natürliche Infiltration berechnen können. Dabei wird die Wohnregion mit weiteren Faktoren berücksichtigt, beispielsweise ob es dort viel oder wenig Wind gibt und ob es eine ein- oder mehrgeschossige Wohnung ist.
Im Weiteren macht die Norm auch dahingehend Vorgaben, wie Lüftungskomponenten von Lüftungsanlagen unter Berücksichtigung der Infiltration ausgelegt sein müssen. Zum Zeitpunkt der Planung einer Lüftung ist die Gebäudehülle aber in der Regel noch nicht fertiggestellt oder saniert. Da es in diesem Fall keine Messwerte für die Luftdurchlässigkeit gibt, gibt die DIN 1946-6 Standardwerte zur näherungsweisen Berechnung an.
Der Lüftungsplaner muss festlegen, welcher Raum auf welche Weise an die Lüftungsanlage angeschlossen werden muss, bzw. welche Aufgabe das Lüftungsgerät im jeweiligen Raum hat.

Für fensterlose Räume, wie manche Bäder, WCs oder Sanitärräume, wird in der DIN 1946-6 auch auf die DIN 18017-3 verwiesen. In den fensterlosen Räumen ist vor allem die Abführung der Luft wichtig. Die Zuluft wird über die Wohn- und Aufenthaltsräume gewährleistet. Die Lüftungsgeräte in Bädern oder WCs müssen einen hohen Feuchteschutz bieten, da hier am meisten Feuchte anfällt. Auch gilt es, Gerüche schnell aus diesen Bereichen abzuführen. Daher sind diese Räume auch zu entlüften, wenn in der Wohneinheit keine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist.
Lüftungen tragen einen Anteil zum Erreichen der für Gebäude verpflichtenden Energiesparstandards nach dem am 01.11.2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz GEG (löst die Energieeinsparordnung EnEV ab) bei. Die relevanten Daten für die Bewertung können mit der DIN V 4701-10 ermittelt werden, die unter anderem die energetische Bewertung von heiz- und raumlufttechnischen Anlagen bzw. von Heizung, Trinkwassererwärmung und Lüftung regelt. Für eine Anwendung dieser Norm werden Daten wie Luftwechselrate, Wärmerückgewinnung oder Energieverbrauch der Lüftungsanlage benötigt.
Bei zentralen Lüftungsanlagen ist die grundlegende Idee, dass der Luftvolumenstrom für alle zu belüftenden Räume im Haus über ein einziges, zusammenhängendes Lüftungssystem befördert wird, im Gegensatz zu dezentralen Lüftungsanlagen. Dabei ergänzen sich Zu- und Ablufträume. Die Luft strömt vom Zuluftraum über die Überströmräume in die Ablufträume und von dort nach draußen.
Die Verteilung der Luftmenge auf die Zulufträume muss dabei exakt anhand des Verteilungsschlüssels der DIN 1946-6 ermittelt werden.
Die Auslässe im Raum sollten im Sinne des Komforts platziert werden, da sie Einfluss auf mögliche Zugluft, die Luftqualität und den Schallpegel im Raum haben.
Moderne Anlagen sind mittlerweile weitgehend mit Sensortechnik ausgestattet. Damit wird der Betrieb der Lüftungsanlage automatisiert und optimiert. Die Steuerung der Lüftungsstufen wird laufend dem tatsächlichen Bedarf angepasst. Dadurch wird Energie gespart und die Schallemissionen in der Summe weiter reduziert.
Bei raumluftabhängigen Feuerstellen ist eine Kombination mit Lüftungsgeräten dann zulässig, wenn unterbunden werden kann, dass im Raum mehr als 4 Pa Unterdruck herrschen. Das verhindert das Eindringen von Rauch aus der Feuerstätte in den Wohnraum.
Der Kaminkehrer ist immer für die Einbausituation verantwortlich. Er nimmt die Kombination aus Lüftung und Feuerstätte ab. Daher die Empfehlung, geplante Maßnahmen immer zuerst mit dem Kaminkehrer abzuklären.
Bei raumluftunabhängigen Feuerstellen ist diese Vorrichtung nicht nötig, da die Luftzufuhr der Feuerstelle unabhängig von der Lüftungsanlage und den Druckverhältnissen im Raum ist.
Das Schaffen eines optimalen Raumklimas und die Langlebigkeit einer Lüftungsanlage sind selbstverständlich Qualitätsmerkmale. Eine gute Lüftungsanlage erkennt man aber vor allem daran, dass man sie so gut wie nicht bemerkt, wenn man nicht direkt nach ihr sucht. Eine wirklich gute Lüftungsanlage
Aber sie sorgt für ein Wohlfühlklima im ganzen Haus. Und sie