
WICHTIG: Die BEG-Anträge dürfen erst nach Beauftragung der
Umbaumaßnahmen gestellt werden.
Antragstellung für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
und für Wohneigentümergemeinschaften ist im Kundenportal
„Meine KfW“ möglich.
Seit Juli 2021 gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude
(BEG), welche aus vier Teilen besteht (siehe auch Seite 2):
Das BEG ersetzt die bisherigen Förderprogramme KfW-Programm 153 Energieeffizient Bauen und KfW-Programm 151/152 – 430 Energieeffizient Sanieren.
Das BEG hat strengere Auflagen als bisher und gilt für Neubauten
nach dem EH 40 Standard. EH 40 bedeutet, dass ein nach diesem Standard gebautes Gebäude nur 40 % der Energie verbraucht, die ein Referenzhaus benötigt. Dies umfasst Häuser der Effizienzstandards EH 40 und EH 40 NH (Nachhaltigkeitsklasse).
Für die sogenannten Energieeffizienzklassen gilt: Je kleiner die Zahl, desto energieeffizienter ist ein Gebäude.
Generell wird die Förderung von Neubauten zugunsten der von Altbausanierung eingeschränkt, da alte unsanierte Gebäude einen Großteil des allgemeinen Energieverbrauchs ausmachen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein Zusammenschluss aus einzelnen Förderprogrammen.
WICHTIG:
die 3 Säulen BEG Einzelmaßnahmen, BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude betreffen die Sanierung. Die 4. Säule BEG Klimafreundlicher Neubau bezuschusst nur den Neubau.

Werden an bestehenden Gebäuden einzelne Maßnahmen für eine Verbesserung der Energieeffizienz umgesetzt, kann man die BEG EM bei der BAFA beantragen.




Effizienzgebäude-Stufen in der Sanierung von bestehenden Gebäuden. Bei Erreichen der Klassifizierung EE und NH erhöht sich der Fördersatz um 5 %.

Standard für die Neubauförderung ist das Effizienzhaus 40. Gefördert werden Neubau oder Ersterwerb eines neuen Gebäudes sowie die notwendigen technischen Anlagen, die Fachplanung und Baubegleitung. Die Förderungen werden von der KfW vergeben.


Die Serviceleistungen eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) können mit 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
Was gilt?
Fokus auf Sanierungen:
Erhöhung verschiedener Effizienzanforderungen:
Wärmepumpen (WP):
Errichtung von Gebäudenetzen:
Biomasseheizungen:
Es ist ratsam einen Energie-Effizienz-Experten hinzuzuziehen. Diese Leistungen können mit 50 %
der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Grundsätzlich ist die Einbindung des Energie-
Effizienz-Experten optional, jedoch für bestimmte Maßnahmen wie Einzelmaßnahmen zwingend
erforderlich.
Telefon: 06196/908-1625
Fax: 06196/908-1800
Derzeit wird ein sehr hohes Anrufaufkommen verzeichnet. Sollten Sie telefonisch niemanden erreichen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.