
Eine Zahnarztpraxis wurde mit 20 dezentralen Geräten ausgestattet, um eine "ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft" zu gewährleisten.
Allgemeine Informationen:
| Gebäudetyp: | Nichtwohngebäude |
| Produkte: | VENTO Expert DUO A30-1 W |
| Lüftungskonzept: | Dezentral |
| Besonderheiten: | Beachtung des Schallschutzes und WLAN-Steuerung mehrere Geräte via App |
| Durchgeführt von: | Koop Haustechnik GmbH & Co. KG |
| Fertigstellung: | November 2017 |
| Auftraggeber: | Zahnarzt Matz |
Neubauten müssen heutzutage nahezu luftdicht sein, um den Energieverlust möglichst gering zu halten. Gleichzeitig ist in gewerblich genutzten Gebäuden nach ArbStättV eine „ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft“ notwendig. Auch könnte die Bausubstanz des Gebäudes aufgrund nicht abgeführter Feuchtelasten bei nichtsachgemäßer Lüftung Schaden nehmen und das Risiko von Schimmelbildung erhöhen. Speziell in Arztpraxen, in denen sich für gewöhnlich viele Patienten aufhalten, ist ein regelmäßiger Luftwechsel deshalb sehr wichtig. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund des Schutzes der Privatsphäre hier die DIN 4109 einzuhalten ist.