
Ist der Luftwechsel durch undichte Stellen im Gebäude zu gering, um den Feuchteschutz zu gewährleisten, müssen lüftungstechnische Maßnahmen ergriffen werden. Maßnahmen, die hier in Frage kommen, sind Lüftungsschächte, Luftdurchlässe in der Außenhülle oder eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit mechanischen Lüftungsgeräten.
Wie bereits angemerkt, muss der Feuchteschutz über Infiltration oder die Nennlüftung über eine lüftungstechnische Maßnahme nutzerunabhängig realisiert werden. Ein Planer darf für den Luftwechsel nach Nennlüftung kein nutzerabhängiges Fensteröffnen für die Belüftung einplanen. Ist die Infiltration nicht ausreichend, um den Feuchteschutz zu gewährleisten, muss die Nennlüftung durch ein Lüftungskonzept mit einer kontrollierten bzw. einer unkontrollierten Lüftung realisiert werden.
Bei erhöhten Anforderungen an Raumluftqualität und Energieeffizienz ist eine kontrollierte Wohnraumlüftung unumgänglich. Diese lässt sich mit einer Lüftungsanlage, wie zum Beispiel einem zentralen oder mit mehreren dezentralen Lüftungsgeräten realisieren.
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