
Der Bau eines Hauses unterliegt vielen Vorschriften und Normen. So ist auch festgelegt, wie fensterlose Räume entlüftet werden müssen. Hier greift die DIN 18017-3, welche die Entlüftung mit einem Radiallüfter über ein Einrohrentlüftungssystem mittels Steigrohr nach oben über das Dach definiert. Diese Art der Entlüftung wird oftmals in Häusern mit mehreren Etagen und Wohnungen genutzt. Da diese durch das Steigrohr miteinander verbunden sind, könnten bei einem Brand die damit verbundenen Gase in andere Etagen oder Brandabschnitte gelangen. Daher muss dem Brandschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Bei der Zulassung von Brandschutzelementen werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie man den Übergriff auf andere Brandabschnitte verhindern kann. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, die wir Ihnen vorstellen möchten. WICHTIG: Brandschutz sollte immer rechtzeitig und professionell durch einen Brandschutzbeauftragten geplant werden. Alle dahingehenden Planungen können nicht vom Lüftungshersteller angeboten werden und müssen bauseits gelöst werden.
Beim Brandschutz geht es immer um die Vermeidung der Ausbreitung von Feuer auf weitere Brandabschnitte. Bauseits kann der Brandschutz in der Decke oder über die Schachtwand vorgenommen werden. Wenn die Wandstärken und Deckenschotts für den Brandschutz nicht ausreichend geplant wurden, bietet der Valeo2 Lösungen, um den Vorgaben gerecht zu werden. Luftleitungen müssen in jedem Fall brandsicher nach MBO (Musterbauordnung) verlegt werden.



